Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für den Verein Movigu e.V
Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen
TA=Teilnahmeantrag, TN=Teilnehmer,
JFW=Jugendferienwerk, VP=Vertragspartner
Hinweis: In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit die männliche Schreibform verwendet. Selbstverständlich sind jedoch alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen und gemeint.
01. Geltungsbereich
Diese AGBs gelten für sämtliche Leistungen und Angebote des Vereins Movigu e.V..
02. Vertragspartner und Leistungsempfänger
Die Vertragspartner sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten des teilnehmenden Kindes oder Jugendlichen. Die Leistungen des Vereins Movigu e.V. werden dem Kind als Leistungsempfänger zur Verfügung gestellt. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind verantwortlich für die Einhaltung der Vertragsbedingungen und die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen im Namen des Kindes.
03. Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu den Gruppenstunden und Kinder- und Jugendreisen erfolgt schriftlich oder elektronisch. Mit der Anmeldung erkennt der Vertragspartner diese AGBs verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Verein die Anmeldung bestätigt hat.
04. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach erhalt der Rechnung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zahlungen sind ausschließlich auf das angegebene Konto von Movigu e.V. bei der Skatbank-Trumpf,
IBAN: DE91 8306 5408 0005 2373 73,
BIC: GENO DEF1 SLR , zu überweisen.
05. Leistungen und Leistungsänderungen
Art und Umfang der vertraglichen Leistungen der jeweiligen Angebotes, gehen aus der Leistungsbeschreibung /Angebot hervor. Nebenabsprachen, die den Art oder Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedarf der schriftlichen Bestätigung. Kann die Reise nach Vertragsschluss wegen Umstände, die von Movigu nicht herbeigeführt worden ist, vertragsgemäß nicht durchgeführt werden, so kann die Reiseleistungen von Movigu geändert werden. Soweit die Abweichung zur ursprünglichen Leistung für den VP und TN zumutbar ist. Änderungen des Reiseprogramms oder Wechsel des Transportmittels wegen unvorhersehbarer Umstände, höherer Gewalt oder im Interesse des reibungslosen Reiseablaufes, behalt sich Movigu vor.
06. Preiserhöhungen oder -minderung
Movigu behält sich vor den im Vertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten zu ändern. Bei Erhöhung der Beförderungskosten bzw. Gebühren wird der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt. TN die bis zum Ende der Reise Ihren Kreis oder vom/zum JFW wechseln, so werden Movigu entsprechend der neuen Voraussetzungen eine Nachberechnung erheben oder einen Preisnachlass gewähren.
07. Rücktritt des Teilnehmers und Ersatzanspruch
Der TN kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktritt Zeitpunkt ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Movigu. Tritt der TN vom Vertrag zurück oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, kann Movigu einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt jeweils in % vom Reisepreis:
90 bis 30 Tage vor Reisestart 20% vom Reisepreis.
29 bis 20 Tage vor Reisestart 50% vom Reisepreis.
21 bis 0 Tage vor Reisestart 90% vom Reisepreis.
Ab einen Tag vor Reisestart und bei Nichtantritt der Reise ohne vorherigen Rücktritt ist der gesamte Reisepreis zu entrichten. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
09. Rücktritt durch Movigu
Movigu ist berechtigt, vom Vertrag unter folgenden Umständen zurückzutreten:
a) Wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Hier beträgt die Rücktrittsfrist bis zu 4 Wochen vor Reisestart. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet, weitere Ansprüche entstehen nicht.
b) Wenn die Durchführung der Reise vom TN trotz mehrmaliger Ermahnung nachhaltig gestört wird oder der TN sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Zusätzliche Kosten gehen zulasten des VP. Movigu erwartet, dass der TN sich in die Gruppengemeinschaft einfügt und den Weisungen der Betreuer*innen Folge leistet. Wenn sich ein TN trotz Abmahnung durch Movigu oder seine Beauftragten nachhaltig stört, das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, die Gruppengemeinschaft gefährdet, Straftaten oder Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz begeht oder bei Besitz oder Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art, gibt der TN Movigu die Möglichkeit, ihn/sie nach Abmahnung ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen und nach Hause zu schicken. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des VP. Dazu zählen auch etwaige anfallende Kosten für einer Begleitperson einschließlich der Kosten für den Rücktransport der Begleitperson zum Ferienort. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.
c) Wenn die Leistung durch höhere Gewalt, spontaner Ausfall der Betreuungspersonen (z.B. Krankheit) oder sonstige nicht zu vertretende Umstände nicht erbracht werden kann, so können sowohl Movigu als auch der VP den Vertrag kündigen. Movigu zahlt den eingezahlten Reisepreis zurück, kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist Movigu verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen um die TN zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der VP zu tragen.
d) Wenn der VP seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält, kann Movigu nach einer Frist von 2 Wochen von der Anmeldung oder Beantragung zurücktreten. Es wird eine Bearbeitungspauschale von 15 € erhoben.
10. Ersatzperson & Mitwirkung
Fünf Stunden vor Reisebeginn kann sich der TN bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, dazu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an Movigu. Movigu kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen oder wenn die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische Vorschriften
09. Ersatzperson & Mitwirkung
Fünf Stunden vor Reisebeginn kann sich der TN bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, dazu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an Movigu. Movigu kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen oder wenn die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische Vorschriften oder pädagogische Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete TN und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. Für den Wechsel wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 € in Rechnung gestellt.
10. Gesonderte Bedingungen für Teilnehmer des JFW aus dem Kreis Stormarn in den Vertrag zwei Verträge.
Für TN des JFW aus dem Kreis Stormarn besteht ein allgemeines kostenfreies Rücktrittsrecht bis 6 Wochen vor Beginn der Reise, es sei denn, der TN nimmt an der verpflichtenden Vorbereitungsveranstaltung teil. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, kann Movigu einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt für TN des JFW 10% des Reisepreises.
11. Haftung und Haftungsbegrenzung
Movigu haften ausschließlich für Schäden und Umstände welche sie zu vertreten haben. Auch dann nur, wenn dies grob fahrlässig oder vorsätzlich geschehen ist.
12. Abfahrt, Ankunft und Gepäckbeförderung
Pro TN wird ein Gepäckstück (max. 70 x 45 x 30 cm) und ein Handgepäck im Form von einem Rucksack befördert, Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Movigu.
13. Fundsachen
Fundsachen aller Art werden in der Geschäftsstelle durch Movigu einen Monat aufbewahrt. Nach einem Monat wird diese ans Fundbüro abgegeben. Eine Dokumentation findet nicht statt.
14. Allgemeines
Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern, sowie Irrtümern bleibt Movigu e.V. vorbehalten. Erfüllungsort für alle Rechtsansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz von Movigu e.V.. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der allgemeinen Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An ihre Stelle soll eine rechtlich zulässige Regelung getroffen werden, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
15. Datenschutz
gemäß der Datenschutzverordnung